Schön das ihr euch für unsere Meerschweinchen interessiert 

Wir sind keine gewinnorientierten sondern Hobbyzuchten. Da wir aber mit zwei Zuchtstätten arbeiten sind bei uns ziemlich regelmäßig Jungtiere und mit der Zeit auch Zuchtrentner abzugeben. Hin und wieder sind auch Notfellchen in der Vermittlung.

Jedes der Meerschweinchen hat ein tolles Zuhause mit lieben Menschen verdient. Um die Chancen auf genau dieses zu verbessern, gibt es diese Abgaberegeln. Sie sind als Geschäftsbedingungen zu verstehen und somit bindend.

Abgabebedingungen                                                                       Stand: 29.11.2022


1. Haltungsanforderungen

  1. Kein Schwein bleibt allein. Auch nicht mit einem artfremden Lebensgefährten. Das heißt, wir geben unsere Tiere nur in bestehende Meerschweinchen-Gruppen bzw. zu *Rest-Schweinchen* aus ehemaligen Gruppen oder paar- bzw. gruppenweise ab.
  2. Die Unterbringung muss der jeweiligen Gruppengröße angemessen sein. Wie im Merkblatt 159 der TVT - die Vereinigung der Tierärzte beschrieben.
  3. Meerschweinchen sind kein Kinderspielzeug oder Kuscheltiere. Auch wenn es unter ihnen welche gibt, die es lieben gekrault zu werden. Das bedeutet, dass die Anschaffung von Meerschweinchen immer eine Familienangelegenheit ist und die Eltern ihre Kinder zu artgemäßem Umgang und Versorgung anleiten müssen. Dazu gehört es auch, sich über die Bedürfnisse der neuen Familienmitglieder zu informieren. Dabei helfen wir gerne.

2. Abgabe von Jung- und Alttieren

  1. Jedes Tier, das bei uns zur Abgabe steht, wird bei Reservierung und vor dem Auszug einer optischen und sensorischen Gesundheitskontrolle unterzogen, allgemein als MÜV (Meeri-TÜV) bekannt. Damit gewährleisten wir, dass nur augenscheinlich gesunde Tiere umziehen.
  2. Trotzdem kann es sein, dass das / die neuen Schweinchen am nächsten Tag eine Pilzstelle, Haut- oder Haarparasiten, ein Schnupfnäschen oder gar eine Augenverletzung haben. Das sind schlicht die Gefahren, die durch Stress bei jedem Transport möglich sind. Tiere mit einem Befund werden nicht oder nur nach Absprache übergeben.
  3. Wie sich ein Tier weiter entwickelt, also ob es sich als Zucht- oder Schautier eignen wird, liegt nicht in unserer Macht. Deshalb übernehmen wir dafür auch keine Garantie. Jeder Züchter muss selber entscheiden, ob er unsere Einschätzung zur Zuchteignung eines Tieres teilt oder nicht. Zuchtgeeignet heißt bei den Abgabetieren lediglich, dass es keinen offensichtlichen oder medizinischen Grund gibt, der dagegen spricht.
  4. Wird ein Tier mit Fehler wie zum Beispiel Faltohr, Farb- und Fellfehler beschrieben, handelt es sich um reine Schönheitsfehler die ausschließlich für den Züchter relevant sind. Sie beeinträchtigen das Tier nicht. Medizinische Fehler werden immer ausdrücklich genannt und erklärt. Da alle unsere Tiere mit Stammbaum ausziehen, sind auch alle uns bekannten Mängel darauf notiert.

3. Auswahl, Reservierung und Kauf

  1. Zur Abgabe stehen grundsätzlich alle Tiere, an denen es dran steht. Das heißt aber nicht, dass es hoffnungslos ist, auch mal andere Tiere anzufragen. Es ist immerhin möglich, dass wir über eine Abgabe nachdenken, uns aber noch nicht entschlossen haben.
  2. Ist die Wahl auf ein Abgabe-Schweinchen gefallen, kann es sofort für 7 Tage reserviert werden. Erfolgt in diesem Zeitraum eine An- oder Bezahlung, verlängert sich die Reservierung um 7 Tage ab Zahlungseingang. Innerhalb dieser Zeit ist durch den Käufer für den Umzug des Schweinchens und seine vollständige Bezahlung zu sorgen. (Siehe Position 5)
  3. Eine Übergabe erfolgt immer erst bei vollständiger Bezahlung, bis dahin behalten wir uns das Eigentumsrecht am Tier vor.
  4. Wir verkaufen kein(e) Tier(e) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Erlaubnis und Beisein der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

4. Rücktritt vom Kauf

  1. Erfolgt innerhalb der Reservierungszeit keine vollständige Bezahlung des Abgabetieres, werten wir das als Rücktritt vom Kauf. Die ggf. geleistete Anzahlung wird nicht erstattet, sondern für die Versorgung des reservierten Tieres einbehalten. Das Tier wird wieder zur Abgabe freigestellt.
  2. Dies gilt auch für Tiere, die in der Reservierungszeit nicht abgeholt / versendet wurden.
  3. Es ist dem Käufer jederzeit vor Übergabe des Meerschweinchens freigestellt von Kauf zurückzutreten und so das Tier wieder zur Vermittlung freizugeben. Dabei wird die geleistete An- oder Bezahlung nicht erstattet sondern für die Versorgung des reservierten / gekauften Tieres einbehalten.
  4. Wir Züchter können jederzeit vor Übergabe des Meerschweinchens vom Verkauf zurücktreten und verpflichten uns die An- oder Bezahlung zurück zu zahlen.

5. Aus- bzw. Umzug

  1. Die Organisation von Aus- bzw. Umzug obliegt dem Käufer.
  2. Am liebsten ist es uns, wenn das / die neuen Familienmitglieder persönlich abgeholt werden.
  3. Mitfahrgelegenheiten sind auch möglich. Sollte sich bei uns eine Fahrt in die richtige Richtung ergeben oder von Ihrer Seite jemand ortsnah vorbeikommen, ist dies eine Frage der Absprache.
  4. Da das nun mal nicht immer geht, finden sich Tipps und Links zum Tierversand im Menü.
  5. Ist eine Versendung des reservierten Tieres auf Grund der Wetterbedingungen nicht machbar, verlängert sich die Reservierung einmalig um 7 Tage. Ab dem 8. Tag wird eine Versorgungspauschale von täglich 3,50 € fällig. Außerdem ist es dem Käufer freigestellt vom Kauf zurückzutreten und so das Meerschweinchen wieder zur Vermittlung freizugeben. Dabei wird die geleistete An- oder Bezahlung nicht erstattet, sondern für die Versorgung des reservierten / gekauften Tieres einbehalten.

6. Besondere Bestimmungen

  1. Böckchen, die auf Wunsch bei uns kastriert werden und ggf. noch ihre 6wöchige Kastrationsfrist absitzen sollen, müssen vor der Kastration incl. OP-Kosten vollständig bezahlt werden. Mögliche Nachsorgebehandlungen gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. Dafür fallen für die 6 Wochen Wartezeit keine Versorgungskosten an. Das OP-Risiko trägt der Käufer, das heißt, dass im Falle des Versterbens des Meerschweinchens nur der Kaufpreis aber nicht die Tierarztkosten erstattet werden.
  2. Wir hoffen demnächst öfter auch Kastratinnen anbieten zu können. Bei einer Wunschkastration haben sie keine Kastrationsfrist aber eine Heilungszeit von ca. 1 Woche abzusitzen, für die keine Versorgungskosten erhoben werden. Dafür können weitere Kosten entstehen, da diese Tiere für den Eingriff bisher nach Thüringen reisen müssen.
  3. Verstirbt ein Meerschweinchen während der Reservierungszeit, erstatten wir die Anzahlung / den Kaufpreis.
  4. Und, vor allem sind unsere Meerschweinchen keine Futtertiere! Wer meint er muss sich Tiere halten, auf deren Speiseplan Nager stehen, soll sich bitte auch selber darum kümmern, dass das entsprechende Futter bereitsteht. Unsere Tiere werden nicht nur mit viel Liebe und Sachkenntnis gehalten und verpaart, sondern auch versorgt. Dazu gehören auch Tierarztbesuche und damit ggf. auch Medikamente, die unsere Tiere von jedem Verzehr ausschließen.


Grundpreise

  1. Frühkastraten kosten ab 75,00 €
  2. Kastraten kosten ab 65,00 €
  3. Kastratinnen kosten ab 120,00 €
  4. Meerschweinchen mit Transponder zur eindeutigen Identifizierung kosten einen Aufpreis von 5,00 €

Abgabepreise unser Meerschweinchen


Rasse / Farbe Böckchen  Weibchen   

California & Siam egal welcher Rasse

Satin +10,00 €

ab 60,00 € ab 60,00 €

Blau egal welcher Rasse

Satin +10,00 €

 

ab 50,00 € ab 50,00 €

Blau Träger egal welcher Rasse

Satin +10,00 €

 

ab 40,00 € ab 40,00 €

Dapple egal welcher Rasse

Satin +10,00 €

 

Dapple Träger und instabiles Dapple ab 40,00 €

stabiles Dapple ab 60,00€

Dapple Träger und instabiles Dapple ab 40,00 €

stabiles Dapple ab 60,00€

Himalaya egal welcher Rasse

Satin +10,00 €

 

Himalaya Schwarz ab 40,00 €

Himalaya Blau ab 60,00 €

Himalaya Schwarz ab 40,00 €

Himalaya Blau ab 60,00 €

Schweizer Teddy in anderen Farben

Satin +10,00 €

ab 40,00 € ab 40,00 €

Weitere Rassen und Farben

Satin +10,00 €

 

ab 40,00 € ab 40,00 €

Notfellchen & abstammungslose Schweinchen

Nur in Ausnahmefällen 

ab 30,00 €

ab 35,00 €


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